Vorteile der Selbstzahlung:
Sie haben keine (langen) Wartezeiten.
Wir haben keine vorgegebene Zahl an Stunden. Wir können inviduell Ihren Therapieverlauf planen. Egal ob sie nur zwei, oder 40 Sitzungen benötigen. Sie bestimmen Ihren Bedarf.
Flexible Gestaltung der Therapieinhalte. Wir können spontan und flexible nach rechts und links schauen und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Diskretiton. Die Therapie bleibt Ihre private Anglegenheit.
Nachteile der Selbstzahlung:
Sie tragen die Kosten selbst.
Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Falls eine private Krankenversicherung mit Zusatzversicherungen für Heilpraktiker vorhanden ist, können Sie die Rechnung nach der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Therapiekosten die auf eigene Rechnung bezahlt werden, können steuerlich geltend gemacht werden (§ 13 Abs.3 SGB V).
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse:
Die Punkte sind als Orientierung zu verstehen und stellen keine Gewährleistung dar
WICHTIG ZU WISSEN:
Bei Nichteinhaltung des Therapietermins kommt es zu einem vollen Ausfallhonorar der therapeutsichen Sitzung, wenn die Absage kürzer als zwei Werktage vor dem Termin stattfindet. Eine Ausnahme bildet unverschuldetetes fernbeliben, wie bspw. eine belegbare Krankheit.
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